Sachverständiger

für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung

Bauschäden

Nach erfolgreich bestandener Prüfung beim TÜV Rheinland (2006) haben wir unseren Tätigkeitsbereich auf die Begutachtung von Bauschäden erweitert. Auch hier sind wir sowohl für private Hausbesitzer, für industrie- und gewerbetreibende sowie für Amts- und Landgerichte tätig.

Meine Tätigkeit umfaßt neben der Erstellung von amtsgerichtlichen Gutachten auch die Beweisicherung und Qualitätskontrolle während einer Bauphase .

            

Weitere Leistungen des Sachverständigen

  1. Qualitätskontrollen im privaten Bereich (private Bauherren)
    • Prüfung von Leistungsbeschreibungen in technischen Punkten sowie Bedeutung der Leistungsbeschreibung
    • Baubegehung zur Qualitätskontrolle
    • technische Unterstützung bei Bauschäden
    • Unterstütung bei Versicherungsschäden (Gebäudeschäden)
      • Prüfung der Kostenschätzung der Versicherung / Gutachter
      • Beratung bei Schadensbeseitigungsmöglichkeiten
      • Beratung bei Schadensminimierungsmaßnahmen
      • In Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt Beratung auch in juristischen Punkten
  2. Qulitätskontrolle im gewerblichen Bereich(kommerzielle Bauherren sowie Baufirmen
    • Baubegehung zur Qualitätskontrolle
    • Technische Unterstützung bei Bauschäden
    • Führung der Mängellisten über eine spezielle Software einschl. verschiedener Auswertungen
Bei der heutigen Hektik werden durch die Bauleitung leicht Mängel übersehen. Daher sollte auch auf den Baustellen das 4-Augenprinzip gelten. Bei der Begehung einer Baustelle durch externe Qualitätskontrollen fallen schneller Mängel auf, als wenn der Bauleiter die Kontrollen alleine durchführt. Insbesondere werden Punkte festgestellt, die häufig unter der Auffassung „Haben wir immer so gemacht“ bzw. „Muss ich mich später drum kümmern“ und vergessen werden später zu Bauschäden führen.
  1. Bestandsdokumentation

    Die Bauzustandsdokumentation hilft Ihnen, einen Überblick über die zu ergreifenden Maßnahmen an Ihrem Objekt zu bekommen. Dies können z.B. sein:

    • Baumängel
    • Abnutzungen
    • Nicht fertig gestellte Umbaumaßnahmen

Mit diesen Informationen wissen Sie, an welchen Stellen Sie tätig werden müssen, um den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten, um größere Schäden zu vermeiden oder ob der Kauf einer Immobilie für Sie interessant ist. In Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten Grundstücken können solche Punkte auch in der Wertermittlung berücksichtigt werden.

Durch eine solche regelmäßige Begehung, je nach Objekt im Abstand von 1 - 2 Jahren, sind Sie immer auf dem aktuellen Stand. Gleichzeitig kann dann hieraus ein Maßnahmenplan für die durchzuführenden Arbeiten erstellt werden. Somit können Sie die Investitionen gezielter planen und steuern.

  1. Beweissicherungsverfahren
Im Beweissicherungsverfahren erfassen und dokumentieren wie den Zustand von Gebäuden, Grundstücken und Bauteilen um künftige Schäden nachweisen zu können oder um bereits bestehende Schäden nachzuweisen.

 


Referenzen anzeigen www.bauexperten.info

Architekturbüro Herbert Schillinger

Architekturbüro
Herbert Schillinger

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